Öffentliche Auftraggeber werden bei Ausschreibungen von Dienstleistungen des infrastruktuellen Gebäudemanagements vor eine schwierige Aufgabe gestellt. Als Auftraggeber in einem Mitgliedstaat der EU gilt es zu beurteilen, ob ein Verfahren nach VOL/A oder UgVo durchzuführen ist oder ob EU-Recht angewendet werden muss.
Die Vergabe an den wirtschaftlichsten Dienstleister ist in allen Gesetzesvorschriften als Ziel vorgegeben. Aus mangelnder Erfahrung vergeben viele öffentliche Auftraggeber immer noch den Zuschlag an den günstigsten Anbieter.